AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZWISCHEN
SELL & MORE UND SERVICEPARTNERN
(Stand: 01.01.2022)


1          Geltungsbereich, Begriffe

1.1       Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden genannt: Job-AGB) gelten für alle durch den Servicepartner zu erbringenden Leistungen gegenüber der SELL & MORE Promotion Services GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer Arno Barth, Uta Barth, Adendorfer Str. 6, 21379 Scharnebeck (im Folgenden genannt: SELL & MORE), insbesondere die Mitwirkung an Promotion-Kampagnen und Event-Veranstaltungen. Sie gelten auch für alle gegenwärtigen und künftigen Aufträge und Vertragsverhältnisse zwischen SELL & MORE und Servicepartner, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind, soweit SELL & MORE nicht vor Vereinbarung eines neuen Auftrages diese Job-AGB überarbeitet hat und den Servicepartner erneut auf die Geltung der aktualisierten Job-AGB hingewiesen hat. Abweichende Bedingungen des Servicepartners erkennt SELL & MORE selbst bei deren Kenntnis nicht an, es sei denn, SELL & MORE hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2       Ein „Job“ ist ein Projekt, das über einen bestimmten Zeitraum läuft, von SELL & MORE ausgeschrieben wird und besetzt werden soll. Der „Job“ beinhaltet viele wichtige und zentrale Informationen, z. B. die Tätigkeitsbeschreibung, Vergütungsinformationen sowie alle Aktionsunterlagen.

1.3       Ein „Termin“ enthält immer einen Anfangs- und einen Endzeitpunkt sowie einen Leistungsort, also wann und wo in einem Job gearbeitet werden soll. Ein Termin gehört daher immer zu einem Job.

1.4       Ein „Einsatz“ beschreibt den oder die Termine eines Jobs, für die der Servicepartner beauftragt wurde und bei denen er seine Leistungen auch tatsächlich erbringt bzw. erbracht hat.

1.5       Der Begriff des „Servicepartners“ versteht sich als geschlechtsneutral und meint Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer. Kinder und Jugendliche können nicht Servicepartner werden.

2          Vertragsgegenstand

2.1       SELL & MORE organisiert für seine Auftraggeber Promotion-Kampagnen und Event-Veranstaltungen (vgl. Ziffer 1.2: Definition „Job“). Der Servicepartner beabsichtigt, an mehreren dieser Jobs mitzuwirken. Hierzu werden dem Servicepartner Einsätze durch SELL & MORE angeboten, die eine konkrete Beschreibung der zu beauftragenden Tätigkeiten des Servicepartners enthalten. Der Servicepartner hat keinen Anspruch auf Mitteilung jedes möglichen Einsatzes durch SELL & MORE, da jeweils nur denjenigen Servicepartnern ein Einsatz angeboten wird, welche den jeweiligen Anforderungen des Auftraggebers von SELL & MORE entsprechen. SELL & MORE ist allgemein nicht zum Angebot von Einsätzen verpflichtet; und auch der Servicepartner ist nicht zur Annahme von ihm angebotenen Einsätzen verpflichtet.

2.2       Der Servicepartner verpflichtet sich, den im Angebot zu einem Einsatz angegebenen Anforderungen umfassend Folge zu leisten und sich für die Verkaufsförderung für den Auftraggeber von SELL & MORE mit größtmöglichem Engagement einzusetzen. Er hat von ihm angenommene Einsätze mit höchster Sorgfalt und gewissenhaft zu erbringen.

2.3       Abgesehen von der Übernahme der Aufgabe, sich gemäß dem von SELL & MORE vorgegebenen Konzept einschließlich der darin enthaltenen Wünsche des Auftraggebers von SELL & MORE für die Verkaufsförderung zu verhalten, ist der Servicepartner frei von Weisungen hinsichtlich der konkreten Durchführung des Auftrages. Der Servicepartner ist nicht in die Organisation von SELL & MORE eingebunden. Angaben zu einem Konzept (Briefing) oder den Anforderungen an die Verkaufsförderung können auch mündlich erläutert werden.

3          Vertragsschluss, Einsätze

3.1       Der Servicepartner pflegt zunächst sein Profil eigenständig und wahrheitsgemäß auf dem Software-Tool SAMMY ein und hält dieses Profil bei etwaigen Veränderungen seiner Profilangaben eigenständig und unverzüglich aktuell gemäß Ziffer 6. Nach Fertigstellung seines Profils erkennt der Servicepartner auf SAMMY die Geltung dieser Job-AGB für künftige Einsätze an. Die Anerkennung dieser Job-AGB hat noch keine Beauftragung des Servicepartners zu einem konkreten Einsatz zur Folge.

3.2       Einsätze werden dem Servicepartner nach Abschluss seiner Anmeldung und Anerkennung dieser Job-AGB gesondert und ausdrücklich durch SELL & MORE angeboten. Angebote inklusive konkrete Termine und Auftragsdetails, Annahmen und sämtlicher Schriftverkehr über einen Einsatz erfolgen zwingend über SAMMY. Hiervon ausgenommen sind gemäß Ziffer 7.5 Kündigungen von Servicepartnern nach den Ziffern 14 und 15, die jeweils nur in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift anerkannt werden können. Der Servicepartner kann einen Einsatz innerhalb der im Angebot angegebenen Frist annehmen. Der Servicepartner hat keinen Anspruch auf Beauftragung zu einem Folge-Job. Die Beauftragung des Servicepartners zu einem Einsatz kann von dem Nachweis bestimmter weiterer Angaben durch Dokumente abhängig gemacht werden, wie z. B. einem Gesundheitszeugnis, seiner Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 16) oder seinem Führerschein.

3.3       Für jeden beauftragten Job gelten diese Job-AGB. Soweit in den Einsätzen von diesen Job-AGB abgewichen wird, gelten die Vorgaben des Einzelvertrages vorrangig. Die abweichende Regelung gilt jedoch nur für diesen Einsatz: Für alle weiteren angebotenen Einsätze gelten grundsätzlich wieder diese Job-AGB.

3.4       Sowohl diese Job-AGB als auch Einsätze werden mit Servicepartnern nur dann vereinbart, wenn dieser mit den Dokumenten gemäß Ziffer 3.2 nachweist, Unternehmer – und nicht Verbraucher - im Sinne des § 14 BGB zu sein. Folglich steht dem Servicepartner kein Widerrufsrecht nach den §§ 312 ff. BGB zu.

4          Terminabsprachen

4.1       Angebote für Einsätze werden dem Servicepartner mit den erforderlichen Hintergrundinformationen so bald als möglich über SAMMY mitgeteilt.

4.2       Dem Servicepartner steht es frei, das Angebot eines Einsatzes von SELL & MORE gemäß Ziffer 4.1 anzunehmen. Die Annahme durch den Servicepartner wird auf SAMMY dokumentiert.

4.3       Soweit bei einem Einsatz ein Check-IN oder Check-OUT notwendig ist, so werden hierbei vereinbarte Pausen grundsätzlich nicht berücksichtigt und erfordern keinen erneuten Check-OUT oder Check-IN.

5          Pflichten des Servicepartners

5.1       SELL & MORE sucht das Team für einen Job selbst aus und stellt die für die Job erforderliche Technik.

5.2       Mit der Vergütung abgegolten sind etwaige Vorbesprechungen, Briefings, ggf. die Besichtigung der Location, notwendige Vorbereitungsarbeiten sowie die Abgabe von Feedback und das Ausfüllen von Fragebögen nach einem Job. Außerdem steht der Servicepartner nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit für etwaige Filmaufnahmen durch SELL & MORE oder den Auftraggeber der SELL & MORE und sonstige mit der Verwertung des Jobs zusammenhängende Maßnahmen unentgeltlich zur Verfügung.

5.3       Der Servicepartner steht in der vereinbarten Vertragszeit SELL & MORE für die vereinbarte Tätigkeit während der Vorbereitungszeit und Abwicklung vorrangig und während der Termine der vereinbarten Einsätze ausschließlich zur Verfügung. Zeitliche Veränderungen des Jobs und somit der im Einsatz vereinbarten Vertragszeit bleiben SELL & MORE in einem angemessenen Umfang vorbehalten (vgl. Ziffer 8.2 und 8.3). Der Servicepartner verpflichtet sich, den Leistungsort während des Jobs nur in Absprache mit SELL & MORE oder einem durch SELL & MORE bestimmten Dritten zu verlassen und eine ständige Erreichbarkeit sicherzustellen.

5.4       Der Servicepartner sorgt eigenverantwortlich für die rechtzeitige und qualitativ hochwertige Gestaltung und Durchführung sowie die Koordination und Kostenkontrolle seines Aufgabenbereiches. Er wird allerdings Anregungen und Hinweise von SELL & MORE, von ihr beauftragter Dritter oder ihres Auftraggebers berücksichtigen. Der Servicepartner erkennt an, dass SELL & MORE, dem Auftraggeber oder der Agentur für alle Aspekte des Jobs, insbesondere der konzeptionellen, inhaltlichen, technischen, organisatorischen und finanziellen Durchführung und Gestaltung ein Letztentscheidungsrecht zusteht.

5.5       Der Servicepartner ist uneingeschränkt an das jeweilige Konzept und die jeweilige Kalkulation gebunden. Ihm ist es verwehrt, ohne Erlaubnis von SELL & MORE im Zusammenhang mit dem Job eigenmächtig Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

5.6       Dem Servicepartner steht es frei, die von ihm zu erbringenden Leistungen durch einen oder mehrere Dritte(n) durchführen zu lassen. Hierdurch wird weder das bestehende Vertragsverhältnis zwischen dem Servicepartner und SELL & MORE berührt noch ein Vertragsverhältnis zwischen SELL & MORE und dem Dritten begründet. Der Servicepartner hat SELL & MORE aber rechtzeitig über eine Beauftragung Dritter zu informieren und schriftlich die Kontaktdaten der Person(en) mitzuteilen, welche den Job durchführen soll(en). Er hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Personen für den Job geeignet und geschult sind. Gegebenenfalls hat sich der Servicepartner mit SELL & MORE über die Einhaltung der Qualitätsstandards durch den oder die Dritte(n) abzustimmen. Der Servicepartner hat von ihm eingesetzte Dritte auf die Geheimhaltung und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Setzt der Servicepartner eigene Arbeitnehmer für einen Job ein, so hat er hierbei das Mindestlohngesetz einzuhalten. Er steht dafür ein, dass eventuelle in diesen Personen entstehende Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte im Zeitpunkt ihres Entstehens in dem Umfang auf SELL & MORE übergehen, wie dies in diesem Vertrag bestimmt ist. Er gewährleistet, dass sich von ihm eingesetzte Dritte an die in den Einzelverträgen festgelegten Bedingungen halten.

5.7       SELL & MORE hat das Recht, jederzeit – d. h. auch während eines Einsatzes – ganz oder teilweise auf die Leistungen des Servicepartners oder von ihm eingesetzter Dritter zu verzichten. Der Servicepartner verzichtet in jedem Fall eines solchen Verzichts sowie in jedem Fall der Kündigung oder Freistellung auf die Geltendmachung etwaiger Ansprüche, die einer Fortführung seiner Mitwirkung an dem Job entgegenstehen könnten. Genauso kann SELL & MORE jederzeit das Profil eines Servicepartners (vorübergehend) deaktivieren und ihm keine Job-Angebote mehr unterbreiten.

5.8       Soweit keine Vertragsverletzung vorliegt steht dem Servicepartner im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages oder eines Verzichts gemäß 5.7 maximal die bis dahin anteilig gerechnete Vergütung zu, falls der Servicepartner zugunsten des Jobs nicht freiwillig auf die anteilige Vergütung verzichten kann oder will. Sollte es egal aus welchem Grund zu einer Kündigung des Vertrages vor Beendigung der Vertragszeit oder zu einem Verzicht gemäß Ziffer 5.7 kommen, verbleiben alle entstandenen Rechte des Servicepartners bei SELL & MORE gemäß Ziffer 11.

5.9       Nach einem Job hat der Servicepartner mindestens einen Fragebogen auszufüllen oder Feedback zu geben.

5.10     Der Servicepartner erklärt sich damit einverstanden, dass SELL & MORE ihm auch über SAMMY E-Mails sendet, in denen ihm über neue, angebotene und beauftragte Einsätze Informationen übersandt werden, wie z. B. Erinnerungen für Termine. Er verpflichtet sich, zur reibungslosen Planung von Einsätzen seine E-Mails regelmäßig (d. h. an Werktagen täglich) abzurufen und diese zeitnah (jedenfalls fristgemäß) zu beantworten, wenn er hierzu aufgefordert wird.

6          Angaben des Servicepartners

6.1       Die Angaben des Servicepartners in seinem SAMMY-Profil sind wesentlicher Bestandteil dieser Job-AGB und der jeweils nach diesen Job-AGB zu schließenden Einsätze. Der Servicepartner kann verpflichtet werden, Angaben durch Dokumente zu belegen, wie z. B. ein Gesundheitszeugnis. Unrichtige Angaben können eine außerordentliche Kündigung durch SELL & MORE zur Folge haben und daneben auch Schadensersatzansprüche begründen.

6.2       Änderungen in seinen Angaben hat der Servicepartner unverzüglich auf SAMMY einzutragen. Beispielsweise ist der Servicepartner demzufolge verpflichtet, bei Veränderung seines äußeren Erscheinungsbildes wie insbesondere seiner Frisur, Haarfarbe oder seines Haarschnittes sowohl ein neues Profilfoto als auch ein neues Ganzkörper/ Aktionsfoto hochzuladen. Das Gleiche gilt für Änderungen seiner Anschrift, Mailadresse oder Handynummer.

7          Vergütung und Abrechnung

7.1       Die Vergütung des Servicepartners erfolgt gegen Leistungsnachweis und mit einer Gehaltsabrechnung bis zum 10. des Folgemonats.

7.2       Für nicht erbrachte Leistungen kann der Servicepartner keine Vergütung verlangen. Dies gilt neben Ziffer 9 auch für die ausschließlich durch höhere Gewalt entstandene und die unverschuldete Nichterfüllung von Einsätzen.

7.3        Notwendige und nachgewiesene Fahrtkosten werden erstattet.

7.4       Der Servicepartner wird gebeten, seine geltend gemachte Auslagen innerhalb eines Monats nach Auftragserfüllung vorzulegen. 

7.5       Mit der in einem Einsatz vereinbarten Vergütung und Kostenerstattung sind sämtliche Leistungen des Servicepartners einschließlich etwaig erforderlicher Vorbereitungsmaßnahmen und Aufwendungen abgegolten. Der Servicepartner kann weitergehende Ansprüche weder gegenüber SELL & MORE noch gegenüber deren Auftraggeber geltend machen. Dies gilt insbesondere für Bewirtungskosten.

8          Tagesvolumen, Verlängerung/ Verschiebung von Jobs/ Einsätzen

8.1       Der Servicepartner verpflichtet sich zur Einhaltung der vereinbarten Tagesvolumen des Jobs und ist für die Zeiteinteilung und die Einhaltung der Termine in Absprache mit den anderen Beteiligten des Jobs selbst verantwortlich. Sobald die Einhaltung der Tagesvolumen als gefährdet erscheint, hat der Servicepartner SELL & MORE hierüber unverzüglich zu informieren. Sollte eine Verlängerung der Vertragszeit über die geplanten Termine des Jobs hinaus notwendig werden, so steht der Servicepartner hierfür für eine angemessene Anzahl an Tagen zur Verfügung, soweit er nicht bei Annahme des Einsatzes erklärt, dass er hierzu nicht oder nur bedingt in der Lage ist. Der Servicepartner erhält ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf den vereinbarten Job, wenn die Verlängerung nicht von ihm verschuldet ist und mit anderen Verpflichtungen des Servicepartners kollidiert.

8.2       SELL & MORE ist berechtigt, den Zeitraum eines Jobs zu verschieben. Aus der Verschiebung entstehen keine zusätzlichen Ansprüche auf Vergütung für den Servicepartner. Der Servicepartner erhält ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf den vereinbarten Job, sollte die Verschiebung mit anderen Verpflichtungen kollidieren.

8.3       Genauso (vgl. Ziffer 8.2) ist SELL & MORE berechtigt, den Standort eines Einsatzes zu verlegen. SELL & MORE kann die Ankündigung der Standortverlegung mit der Erklärung verbinden, ob und bis zu welcher Höhe Fahrtkosten erstattet werden können. Ansonsten entstehen aus der Verlegung keine zusätzlichen Ansprüche auf Vergütung für den Servicepartner. Der Servicepartner erhält ein Sonderkündigungsrecht in Bezug auf den vereinbarten Job, sollte ihm die Standortverlegung die Teilnahme am Job unmöglich machen.

9          Verhinderung, Krankheit

9.1       Ist der Servicepartner am pünktlichen Erscheinen oder an der Ausübung seiner Tätigkeit verhindert, so hat er SELL & MORE dies unter Angabe der Gründe und unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.

9.2       Im Krankheitsfall während eines Jobs hat der Servicepartner unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen.

9.3       Wird infolge einer krankheitsbedingten oder sonstigen Verhinderung des Servicepartners von mehr als einem Tag die Durchführung des Jobs erheblich erschwert oder gefährdet, so ist SELL & MORE zur Kündigung des jeweiligen Einsatzes berechtigt. Dieses Recht steht SELL & MORE insbesondere dann zu, wenn SELL & MORE zur Sicherstellung des Fortganges des Jobs genötigt ist, einen Dritten mit der Übernahme der Leistungen des Servicepartners zu beauftragen. Tritt die Verhinderung ein, nachdem der Servicepartner bereits Leistungen erbracht hat, so werden seine Leistungen nach Absprache gemäß Ziffer 7 anteilig verrechnet.

10        Exklusivität, Werbung für Dritte

10.1     Der Servicepartner kann auch für andere Unternehmen als SELL & MORE und deren Auftraggeber tätig sein. Hiervon ausgenommen sind die Leistungszeiten eines vereinbarten Einsatzes.

10.2     Während eines Einsatzes ist es dem Servicepartner untersagt, direkt oder indirekt für andere Auftraggeber zu werben. Es ist ihm genauso untersagt, in einem wie auch immer gearteten Zusammenhang mit einem Job Zahlungen oder sonstige geldwerte Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SELL & MORE entgegenzunehmen. Darüber hinaus hat der Servicepartner SELL & MORE auf erstes Anfordern von allen in diesem Zusammenhang gegen SELL & MORE erhobene Ansprüche freizustellen.

11        Rechteübertragung

11.1     Soweit durch die Mitwirkung des Servicepartners Urheber-, Leistungsschutz-, Eigentums-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räumt er SELL & MORE diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Vereinbarung eines Einsatzes exklusiv zeitlich, räumlich  und inhaltlich unbeschränkt ein („räumlich unbeschränkt“ heißt weltweit und im Universum). Diese Rechteübertragung bezieht sich insbesondere auf vom Servicepartner auftragsgemäß angefertigte Fotos oder Sprüche während eines Einsatzes.

11.2     Die Rechteübertragung gilt für alle bekannten bzw. zukünftig entstehenden Nutzungsarten sowie Medien, die sich aus seiner Mitwirkung bei dem Job oder sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Job ergeben und umfasst insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung sowie die öffentliche Zugänglichmachung und sonstige öffentliche Wiedergabe. Werke des Servicepartners dürfen sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (einschließlich Multimedia-Anwendungen und Internet) genutzt und in Datenbanken gespeichert werden. Die Nutzung ist für alle denkbaren Zwecke, insbesondere Werbezwecke zulässig. Ebenso ist die Nutzung der Werke in Teilen oder in bearbeiteter Form zulässig. SELL & MORE darf Werke des Servicepartners außerdem für die Eigenwerbung verwenden. SELL & MORE kann alle übertragenen Rechte zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt auch auf Dritte übertragen.

11.3     Der Servicepartner versichert, dass er die von ihm SELL & MORE eingeräumten Rechte weder ganz noch teilweise Dritten übertragen, eingeräumt oder Dritte mit deren Wahrnehmung beauftragt hat. Der Servicepartner stellt bezüglich der eingeräumten Rechte SELL & MORE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

12        Verschwiegenheit

12.1     Der Servicepartner verpflichtet sich, Informationen über die SELL & MORE, mit der SELL & MORE verbundene Unternehmen, die Agentur und den Auftraggeber der SELL & MORE, über Geschäftstätigkeiten, Unternehmensstrategie, entsprechende Informationen über die mit SELL & MORE verbundenen Unternehmen, die Agentur und den Auftraggeber der SELL & MORE, vereinbarte und auch nur durch SELL & MORE angefragte Jobs und insbesondere deren Inhalt, technische Umsetzung sowie deren Marketingstrategie, die persönlichen Verhältnisse der anderen Mitwirkenden, alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für SELL & MORE zur Kenntnis gelangen, strengste Geheimhaltung zu wahren. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Gesellschaften, mit denen SELL & MORE wirtschaftlich oder organisatorisch verbunden ist. Die Geheimhaltung ist sowohl gegenüber Außenstehenden als auch gegenüber Mitarbeitern von SELL & MORE, anderen Servicepartnern, Teammitgliedern sowie beteiligten Agenturen und Auftraggebern zu wahren.

12.2     Die Geheimhaltungspflicht beginnt spätestens mit der Vereinbarung dieser Job-AGB und gilt auch nach Beendigung eines Einsatzes/ Jobs zeitlich unbefristet fort und endet nicht mit der Beendigung dieses Vertrages bzw. den nach diesem Vertrag vereinbarten Einsätzen, sondern gilt auch für vertrauliche Informationen, die der Servicepartner bei der Besprechung von Folgeaufträgen erfährt, auch wenn hierüber kein weiterer Einsatz vereinbart wird. Der Servicepartner wird diese Geheimhaltungspflicht auch seinen Mitarbeitern und durch ihn beauftragten Personen auferlegen.

12.3     Ebenso verpflichtet sich der Servicepartner, erhaltene Informationen nicht zum Gegenstand eigener Projekte zu machen, ihre Umsetzung auch in veränderter Form nicht anderen potenziellen Auftraggebern anzubieten oder selbst zu verwerten und auf Verlangen sämtliches Informationsmaterial an die SELL & MORE zurück zu geben oder gespeicherte Daten zu löschen.

12.4     Ausgenommen von der Geheimhaltungsverpflichtung sind lediglich die Informationen, die nachweislich im Zeitpunkt der Offenbarung entweder

  • ohne Zutun des Servicepartners allgemein bekannt geworden sind,
  • bereits vor Offenlegung durch SELL & MORE oder deren Auftraggeber im Besitz des Servicepartners waren,
  • dem Servicepartner von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden,
  • unabhängig von der Offenlegung und vor dieser durch den Servicepartner erstellt wurden, oder
  • weitergegeben werden müssen, um Rechtsvorschriften oder bestandskräftige behördliche Vorgänge einzuhalten.

12.5     Der Servicepartner hat geheimhaltungsbedürftige Unterlagen sorgfältig und soweit möglich in geschlossenen Behältnissen aufzubewahren, vor der Einsicht Dritter zu schützen und der SELL & MORE nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Ihm stehen keine Zurückbehaltungsrechte an derartigen Unterlagen zu. Er hat das von ihm auf SAMMY festgelegte Password Dritten gegenüber geheim zu halten und vor der Einsicht Dritter zu schützen.

12.6     Der Servicepartner verpflichtet sich ausdrücklich dazu, über den Umstand und die Höhe der jeweils für einen Einsatz vereinbarten Vergütung und der für einzelne Jobs angesetzten Zeiträume Stillschweigen zu bewahren.

12.7     Dem Servicepartner ist bekannt, dass sich die SELL & MORE gegenüber der Agentur bzw. dem Auftraggeber von Jobs bei Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht regelmäßig zu einer Vertragsstrafe verpflichtet. Der Servicepartner verpflichtet sich bei nachweislicher Verletzung seiner Geheimhaltungspflicht, die SELL & MORE von dem Anspruch des Auftraggebers auf Zahlung der Vertragsstrafe freizuhalten. Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Servicepartner verschuldensunabhängig bei Zuwiderhandlung, eine von den SELL & MORE festzusetzende und in deren billiges Ermessen gestellte, im Streitfall jedoch gerichtlich zu überprüfende, angemessene Vertragsstrafe zu bezahlen.

12.8     SELL & MORE ist bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungspflicht des Servicepartners neben den Ansprüchen aus Ziffer 12.7 bereits nach nur einer Zuwiderhandlung berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Die Parteien bedingen hierzu einvernehmlich § 281 Abs.3 BGB ab, wonach die SELL & MORE nach einer Zuwiderhandlung den Servicepartner erst nur abmahnen dürfte.

13        Nutzung von Equipment einschließlich Kraftfahrzeuge

13.1     Der Servicepartner hat bei der Durchführung seiner Aufgaben die anerkannten Regeln der Technik und Sicherheit stets zu wahren. Er ist für die Arbeitssicherheit in seinem Verantwortungsbereich zuständig. Ihm überlassenes Equipment, Kraftfahrzeuge und Unterlagen hat der Servicepartner stets pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie vor dem Zugriff bzw. vor Rechtsverletzungen Dritter zu schützen.

13.2     Der Servicepartner darf von SELL & MORE zur Verfügung gestelltes Equipment einschließlich von Kraftfahrzeugen ausschließlich zur Durchführung des Einsatzes nutzen. Ihm ist somit jegliche private Nutzung untersagt.

13.3     Auf Geräten von SELL & MORE oder dem Auftraggeber der SELL & MORE ist es dem Servicepartner untersagt, eigene oder fremde Software zu nutzen, Daten (Musik, Spiele, Filme, usw.) aus dem Internet herunterzuladen, E-Mails zu empfangen oder zu versenden. Diese Verbote gelten nur dann nicht, wenn die jeweilige Handlung dem Servicepartner ausdrücklich gestattet wurde. Der Servicepartner ist gegenüber SELL & MORE oder dem Auftraggeber von SELL & MORE zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er gegen eines dieser Verbote verstößt. Als Schadensersatz können im Falle bereits einer Zuwiderhandlung entstandene Kosten einschließlich etwaiger Mietkosten für eine anteilige Zeit, entgangene Gewinne des Auftraggebers der SELL & MORE oder die Vergütung des Servicepartners für eine anteilige Zeit berechnet werden.

13.4     Überlassenes Equipment hat der Servicepartner nach Beendigung eines Einsatzes vollständig und unverzüglich zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf Mietwagen, Unterlagen und nicht verbrauchtes Material. Der Servicepartner verzichtet diesbezüglich auf ihm etwaig zustehende Zurückbehaltungsrechte. SELL & MORE oder deren Auftraggeber sind berechtigt, vom Servicepartner Schadensersatz für verspätete oder unvollständige Rückgaben zu verlangen. SELL & MORE kann einen Sicherheitseinbehalt der vereinbarten Vergütung vornehmen, wenn der Servicepartner Equipment unvollständig oder beschädigt zurück gibt, bis der Sachverhalt geklärt ist.

14        Kündigung von vereinbarten Einsätzen

14.1     SELL & MORE ist jederzeit berechtigt, den Servicepartner von einem vereinbarten Einsatz freizustellen und ihm den Zugang zum Leistungsort zu verwehren. Der Servicepartner ist mit einer Frist von einer Woche zum Ablauf einer Kalenderwoche zur ordentlichen Kündigung eines Einsatzes berechtigt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Servicepartner hat nach ordentlicher Kündigung, Freistellung oder Verzicht durch SELL & MORE nur Anspruch auf Vergütung seiner tatsächlich erbrachten Leistungszeiten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Einsatzes bleibt unberührt. Auch diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für SELL & MORE gilt als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere eine Stornierung oder anderweitige vorzeitige Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber der SELL & MORE.

14.2     Soweit ein Job nicht gemäß Ziffer 8 verlängert wird, endet der Einsatz mit dem Ablauf des im Einsatz festgelegten Termins, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

14.3     Die Regelungen zur Geheimhaltung unter Ziffer 12 gelten auch bei vorzeitiger Beendigung eines Einsatzes – gleich aus welchem Grund - über die Vertragszeit hinaus.

15        Kündigung der Job-AGB

15.1     Die Zusammenarbeit des Servicepartners und SELL & MORE nach diesen Job-AGB gilt auf unbestimmte Zeit vereinbart. SELL & MORE und Servicepartner sind jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende berechtigt, diese Job-AGB und damit die Fortsetzung der Zusammenarbeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bereits vereinbarte Einsätze, die (auch) noch nach Ablauf der Kündigungsfrist stattfinden sollen, bleiben von der Kündigung unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Auch diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Weiter bleibt das Verzichtsrecht von SELL & MORE und das Recht von SELL & MORE, das Profil des Servicepartners (vorübergehend) zu deaktivieren (vgl. Ziffer 5.7) unberührt. Widerruft der Servicepartner die Geltung dieser Job-AGB, so gilt dies als ordentliche Kündigung der Job-AGB.

15.2     Soweit nicht Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Servicepartner bestehen, hat SELL & MORE dem Servicepartner nur die von ihm tatsächlich geleisteten und ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Einsätze zu bezahlen.

16        Versicherungen

16.1     Der Servicepartner erklärt sich einverstanden, alle im Falle einer Personenausfall­versicherung notwendigen ärztlichen Untersuchungen (Gesundheitsauskunft) durchzuführen und die notwendigen Auskünfte wahrheitsgemäß zu tätigen.

16.2     SELL & MORE kann die Vergabe von Einsätzen vom Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch den Servicepartner abhängig machen. Dabei können an die Berufshaftpflichtversicherung bestimmte besondere Anforderungen gestellt werden wie zum Beispiel die Höhe einer bestimmten Versicherungssumme.

17        Gewährleistung und Haftung des Servicepartners

17.1     SELL & MORE kann den Servicepartner abmahnen, wenn dieser den Einsatz nicht vertragsgemäß durchführt, die Auftragsdurchführung beeinträchtigt oder in sonstiger Weise gegen die erkennbaren Interessen von SELL & MORE oder des Auftraggebers der SELL & MORE verstößt. Die Abmahnung kann auch mündlich erfolgen. Verstößt der Servicepartner trotz der Abmahnung in gleicher Weise weiter gegen die Interessen von SELL & MORE oder ihres Auftraggebers, so kann SELL & MORE die Vergütung des Servicepartners ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Abmahnung angemessen mindern.

17.2     Der Servicepartner haftet für von ihm schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursachte Schäden, insbesondere an der von SELL & MORE gestellten Technik, den anderen am Job beteiligten Personen und sonstigen Dritten. Er stellt SELL & MORE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. SELL & MORE kann ihr durch den Servicepartner schuldhaft verursachte Schäden und ihren Freistellungsanspruch gegen den Servicepartner gegen dessen Vergütungsansprüche auch aus anderen Einsätzen aufrechnen.

17.3     Verstößt der Servicepartner bei Beschäftigung eigener Arbeitnehmer gegen das Mindestlohngesetz, so hat der Servicepartner SELL & MORE von der Haftung freizustellen und jeden entstandenen Schaden zu ersetzen. Er haftet gegenüber SELL & MORE, dem Auftraggeber von SELL & MORE und sämtlichen anderen am Job beteiligten Dritten für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und der gesetzlichen Bestimmungen der von ihm eingesetzten Personen.

17.4     Unabhängig vom Recht auf Abmahnung und Minderung kann SELL & MORE Schadensersatz vom Servicepartner verlangen, wenn dieser oder ein von ihm eingesetzter Dritter vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten aus einem Einzelvertrag und diesen Job-AGB verletzt. Der zu ersetzende Schaden kann insbesondere berechnet werden durch die Vergütung des Servicepartners, durch die Kosten der Beauftragung von ihn ersetzenden Servicepartnern, durch nutzlose Mietaufwendungen und durch sämtliche Schäden des Auftraggebers der SELL & MORE, welche den entgangenen Gewinn oder die entstandenen Kosten durch Klagen von Wettbewerbern umfassen können.

18        Gewährleistung und Haftung von SELL & MORE

18.1     Sofern der Servicepartner den Einsatz deshalb nicht vertragsgemäß erfüllen kann, weil vereinbarte Voraussetzungen durch die SELL & MORE oder ihren Auftraggeber nicht rechtzeitig erbracht wurden, steht dem Servicepartner deshalb grundsätzlich kein Leistungsverweigerungs- oder Kündigungsrecht zu. Er hat SELL & MORE unverzüglich über die mangelhaften Voraussetzungen zu informieren und die Situation durch andere Maßnahmen so auszugleichen und sich so dafür einzusetzen, dass der Zweck des Jobs trotz der mangelhaften Voraussetzungen doch noch erfüllt werden kann.

18.2     Hat der Servicepartner selbst einen Mangel der Voraussetzungen der Jobs herbeigeführt, so ist er verpflichtet, unverzüglich SELL & MORE hierüber zu informieren und diesen Mangel selbst zu beseitigen.

18.3     SELL & MORE haftet nicht für Mängel oder Schäden des Servicepartners, wenn diese durch den Servicepartner selbst herbeigeführt wurden, z. B. aufgrund von Unachtsamkeit.

18.4     SELL & MORE haftet dem Grunde nach nur für Schäden des Servicepartners, (1) die SELL & MORE oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von SELL & MORE oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder (3) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Servicepartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.

18.5     SELL & MORE haftet in den Fällen der Ziffer 18.3 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

18.6     In anderen als den in Ziffer 18.3 genannten Fällen ist die Haftung von SELL & MORE – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. SELL & MORE haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Servicepartner aufgrund einer Rechtsverletzung durch einen Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der jeweilige Dritte in Frage kommt.

18.7     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von SELL & MORE (sofern eine persönliche Haftung besteht).

19        Datenschutzbestimmungen

19.1     Die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten der Servicepartner erfolgt bei SELL & MORE nach den strengen Regeln der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung (BDSB nF) und damit nach den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Rechtmäßigkeit, Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit, Rechenschaftspflicht. Weiterhin sind ggf. die Vorschriften aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitere gesetzliche Bestimmungen zu beachten.

SELL & MORE verpflichtet sämtliche Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und beauftragte Dienstleistungsunternehmen zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung dieser gesetzlichen Be¬stimmungen. SELL & MORE sichert zu, personenbezogene Daten des Servicepartners weder an Dritte zu verkaufen noch anderweitig zu vermarkten.

SELL & MORE behält sich vor, Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen zu verändern, sobald und soweit dies wegen der technischen Weiterentwicklung erforderlich ist und dann auch diese Datenschutzbestimmungen gemäß Ziffer 20 zu ändern. Diese Datenschutzbestimmungen erstrecken sich nicht auch auf externe Links mit Internetangeboten von Dritten.

19.2     SELL & MORE benötigt für Anbahnung, Vereinbarung, Durchführung, Kontrolle und Abrechnung von Jobs und Einzelaufträgen personenbezogene Daten von seinen Servicepartnern. Zu diesen benötigten Daten gehören: Name, Vorname, Adresse, Berufsbezeichnung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Profilfoto, Ganzkörper-/Aktionsfoto, Kontoverbindung, steuerliche Angaben usw. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 DSGVO.

19.3     Die Servicepartner hinterlegen auf SAMMY freiwillig ihre personenbezogenen Daten. Es wird unter-schieden zwischen notwendigen und zusätzlichen, als solche besonders gekennzeichneten personenbezogenen Daten, die für die Erteilung von Aufträgen nicht zwingend notwendig sind.

19.4     Bei Organisation, Durchführung, Kontrolle und Abrechnung von Jobs entstehen weitere personenbezogene Daten, unter anderem auch Bewertungen und Fotos. Die Art der hier entstehenden Daten ist aus den Briefings zu entnehmen, die zu jedem Job gehören. Als Nachweis für Kunden benötigt SELL & MORE zum Beispiel bei einigen Jobs Belegfotos, auf denen auch der Servicepartner als handelnde Person zu erkennen ist. Der Servicepartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese jobspezifischen Daten erstellt, gespeichert und genutzt werden.

19.5     SELL & MORE sichert zu, die von Servicepartnern zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten nur für die hier angegebenen Zwecke zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Zur Erfüllung des Geschäftszweckes ist es notwendig, dass SELL & MORE einige personenbezogene Daten des Servicepartners auch an Handels- und Dienstleistungspartner weitergibt. SELL & MORE achtet dabei darauf, dass die Grundprinzipien des Datenschutzes eingehalten werden und verpflichtet seinerseits Empfänger personenbezogener Daten auf den Datenschutz. Der Servicepartner willigt in diese Weitergabe seiner personenbezogenen Daten ein. Ansonsten werden personenbezogene Daten des Servicepartners grundsätzlich nicht ohne dessen Einwilligung an Dritte weitergegeben.

19.6     Werden personenbezogene Daten der Servicepartner an Dienstleister oder Auftraggeber von SELL & MORE weitergegeben (zum Beispiel Belegfotos als Leistungsnachweis), so erfolgt dies nur dann, wenn dies für den Zweck der Durchführung des vereinbarten Auftrags erforderlich und gesetzlich zulässig ist. SELL & MORE sichert zu, dass personenbezogene Daten vor Weitergabe an Dienstleister oder Auftraggeber anonymisiert oder pseudonymisiert werden, sofern dies möglich ist.

19.7     SELL & MORE verweist zur Nutzung des online verfügbaren Tools SAMMY auf die Datenschutzhinweise unter "Disclaimer" und "Impressum".

19.8     Technisch werden die datenschutzrechtlichen Einwilligungen bei den Betroffenen per Checkbox-Bestätigung erhoben.

19.9     Nutzer von SAMMY erhalten jederzeit unentgeltlich Auskunft über ihre von SELL & MORE gespeicherten personenbezogenen Daten. Außerdem können Nutzer von SAMMY jederzeit schriftlich per E-Mail oder Brief bei dem Datenschutzbeauftragten von SELL & MORE die Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten beantragen: datenschutz@sell-and-more.de oder per Post an:

Sell & More Promotion Services GmbH & Co. KG
z. Hd. Datenschutzbeauftragte/r
Adendorfer Str. 6
21379 Scharnebeck.

Des Weiteren steht den Nutzern von SAMMY ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz zu. Sie können sich an eine der Aufsichtsbehörden in den Bundesländern wenden oder die für SELL & MORE zuständige Aufsichtsbehörde in Niedersachsen kontaktieren:

https://www.lfd.niedersachsen.de.

19.10    Bei Kündigung dieser Job-AGB bleiben die noch benötigten Nutzerdaten der Servicepartner (z. B. offene Auslagen oder Vergütungen oder sonstige offene Vorgänge) im Tool SAMMY weiterhin für SELL & MORE verfügbar, sofern dem gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen.

20        Änderungen der Job-AGB

Änderungen dieser Job-AGB werden Servicepartnern per E-Mail mindestens vier Wochen im Voraus angekündigt, und gelten als vom Servicepartner akzeptiert, wenn er den Änderungen nicht per Mail binnen vier Wochen nach Erhalt widerspricht. Für den Widerspruch genügt die rechtzeitige Absendung in der genannten Frist. SELL & MORE wird den Servicepartner in der Mail, die die Änderung der Job-AGB ankündigt, gesondert auf diese Vierwochenfrist und die genannte Rechtsfolge seines Schweigens hinweisen. Die genannte Rechtsfolge tritt nur ein, wenn der Hinweis tatsächlich erfolgt ist. SELL & MORE behält sich für den Fall des rechtzeitigen Widerspruchs vor, den Vertrag mit dem Servicepartner ordentlich gemäß Ziffer 15 dieser Job-AGB zu kündigen. Geänderte Job-AGB gelten erst für nach ihrem Inkrafttreten beauftragte Einsätze des Servicepartners. Jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung eines Einsatzes geltende Job-AGB gelten für die gesamte Dauer dieses Einsatzes, auch wenn zwischenzeitlich geänderte Job-AGB in Kraft getreten sind.

21        Schlussbestimmungen

21.1     Änderungen oder Ergänzungen dieser Job-AGB bedürfen der Schriftform. Die Schriftform ist durch E-Mail-Verkehr gewahrt. Dies gilt auch für die Aufhebung des ganzen Vertrages oder einzelner Bestimmungen des Vertrages.

21.2     Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

21.3     Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Lüneburg. SELL & MORE ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

– Ende der Job-AGB –


– Information zum Versionsstand –

Gegenüber der Version vom 09.12.2016 wurde lediglich der Absatz 19 (Datenschutzbestimmungen) an die neue Gesetzgebung angepasst, die ab dem 25.05.2018 gilt. Scharnebeck, 01.01.2022

 


Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie in den AGB

Verantwortlicher gem. Art. 4 DSGVO:
Sell & More Promotion Services GmbH & Co.KG
Adendorfer Str. 6
21379 Scharnebeck
E-Mail: info@sell-and-more.de

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen:
Sell & More Promotion Services GmbH & Co.KG
- Datenschutzbeauftragter -
Adendorfer Str. 6
21379 Scharnebeck
Telefon: + 49 (0) 41 36 / 911 910
E-Mail: datenschutz@sell-and-more.de